Hallo
Neben den mir bekannten Musikanbietern Highland und Blue Valley fand ich nun diesen http://www.filmersclub.de/home.php . Hat jemand Erfahrung mit diesen Anbieter ?
mfG Hermann
Musik für AV
Hallo Hermann,
ich habe mir auf Deinen Beitrag hin die Seite mal angeschaut. Das Konzept sieht auf den ersten Blick verlockend aus. Mangels konkreter Angaben habe ich mal beim Betreiber nachgehakt: Das Angebot ist nicht GEMA-frei. :-o
Das macht die Sache nur noch halb so interessant. :-(
Gruß
Reiner
ich habe mir auf Deinen Beitrag hin die Seite mal angeschaut. Das Konzept sieht auf den ersten Blick verlockend aus. Mangels konkreter Angaben habe ich mal beim Betreiber nachgehakt: Das Angebot ist nicht GEMA-frei. :-o
Das macht die Sache nur noch halb so interessant. :-(
Gruß
Reiner
Hallo zusammen,
Oder würden bei einer "normalen" CD aus dem Plattenladen noch andere Gebühren (als die an die Gema) anfallen, die beim filmersclub nicht entstehen?
Und wickelt der filmersclub dann auch die Gema Gebühren ab oder müsste ich das dann noch extra machen im Falle einer kommerziellen Nutzung?
Viele Grüße
Sebastian
auf der Homepage von filmersclub steht folgendesgruhle hat geschrieben:Das Angebot ist nicht GEMA-frei. :-o
Heißt das ich darf eigentlich jede Musik die nicht Gema-frei ist für nichtkommerzielle Zwecke nutzen?Sie dürfen diese Musik ganz legal in Ihren Videos einsetzen, diese im Familien- und Freundeskreis zeigen, die Videos auf Webseiten hochladen und in Communities präsentieren - so lange Sie keinen kommerziellen Zweck verfolgen, sind Sie frei in Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine kommerzielle Nutzung Ihrer Produktionen ist natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis möglich. Kontaktieren Sie uns unter legal@filmersclub.de und erfahren Sie alle Details einer kommerziellen Verwertung Ihres Filmes unter Einsatz unserer Musik.
Oder würden bei einer "normalen" CD aus dem Plattenladen noch andere Gebühren (als die an die Gema) anfallen, die beim filmersclub nicht entstehen?
Und wickelt der filmersclub dann auch die Gema Gebühren ab oder müsste ich das dann noch extra machen im Falle einer kommerziellen Nutzung?
Viele Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
Aus Sicht der GEMA kommt es übrigens nicht in erster Linie darauf an, ob die Verwendung der Musik auf kommerzielle Zwecke ausgerichtet ist. Für die GEMA ist zunächst das Veröffentlichen maßgeblich:
Leider ist das Thema recht komplex. Einfach mal die o.g. Kundenbroschüre der GEMA und/oder die GEMA-Homepage studieren. Und bei Fragen direkt an die GEMA wenden.
Gruß
Reiner
P.S.: Ich bin weder Anwalt noch ausgewiesener GEMA-Experte. Alle Angaben daher selbstverständlich ohne Gewähr.
Das heißt zunächst einmal, dass Du für eine kommerzielle Nutzung der Stücke beim filmersclub mehr zahlen musst.auf der Homepage von filmersclub steht folgendes
Zitat:Heißt das ich darf eigentlich jede Musik die nicht Gema-frei ist für nichtkommerzielle Zwecke nutzen?Sie dürfen diese Musik ganz legal in Ihren Videos einsetzen, diese im Familien- und Freundeskreis zeigen, die Videos auf Webseiten hochladen und in Communities präsentieren - so lange Sie keinen kommerziellen Zweck verfolgen, sind Sie frei in Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine kommerzielle Nutzung Ihrer Produktionen ist natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis möglich. Kontaktieren Sie uns unter legal@filmersclub.de und erfahren Sie alle Details einer kommerziellen Verwertung Ihres Filmes unter Einsatz unserer Musik.
Aus Sicht der GEMA kommt es übrigens nicht in erster Linie darauf an, ob die Verwendung der Musik auf kommerzielle Zwecke ausgerichtet ist. Für die GEMA ist zunächst das Veröffentlichen maßgeblich:
(Quelle: GEMA-Kundenbroschüre)Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.
Normal nicht. Aber streng genommen müsste unabhängig von der GEMA-Meldung der Verwendung der Musik durch den Autor zugestimmt werden. Das ist natürlich nicht so ganz die gängige Praxis, sollte aber bei besonderen Fällen gemacht werden. Der Autor könnte nämlich etwas dagegen haben, dass seine Musik für Zigarettenwerbung verwendet wird und fortan für den Duft der großen weiten Welt steht.Oder würden bei einer "normalen" CD aus dem Plattenladen noch andere Gebühren (als die an die Gema) anfallen, die beim filmersclub nicht entstehen?
Nein, für die GEMA-Gebühren ist der Veranstalter (das muss nicht der Fotograf sein) zuständig.Und wickelt der filmersclub dann auch die Gema Gebühren ab oder müsste ich das dann noch extra machen im Falle einer kommerziellen Nutzung?
Leider ist das Thema recht komplex. Einfach mal die o.g. Kundenbroschüre der GEMA und/oder die GEMA-Homepage studieren. Und bei Fragen direkt an die GEMA wenden.
Gruß
Reiner
P.S.: Ich bin weder Anwalt noch ausgewiesener GEMA-Experte. Alle Angaben daher selbstverständlich ohne Gewähr.