Vergütung für HDAV-Vortrag

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MichaW
Beiträge: 66
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Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von MichaW »

Liebe Forumsmitglieder,

einige Veranstalter von Multimedia-Vorträgen zahlen für meine Vorträge eine Referenten-Vergütung. Eigentlich ist es für mich nur ein Hobby, aber wenn's Geld dafür gibt sage ich natürlich nicht nein. Nun frage ich mich, wie man das kaufmännisch und steuerrechtlich korrekt abwickelt.
Muss ich...
a) eine Rechnung ausstellen?
b) diese Einnahmen versteuern?
c) ein Gewerbe anmelden?

Wäre schön, wenn mir hierzu jemand ein paar Ratschläge geben könnte.

Michael
beamer
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Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von beamer »

  1. Rechnung ist nicht nötig. Ein Veranstalter kann auch mit einer Quittung zufrieden sein oder den Betrag überweisen. Die eindeutige Dokumentation des Zahlungsempfängers ist für den Veranstalter meist sehr wichtig. Das könnte auch in einer handschriftlichen Rechnung mit allen Daten dokumentiert werden.
  2. Das Finanzamt des Veranstalters könnte bei jedem Zahlungsempfänger eine Stichprobe durchführen. Einnahmen müssen immer versteuert werden. Werbungskosten können abgezogen werden. Allerdings nur die direkten Kosten (Fahrt, Unterkunft, Tagespauschalen, ...) in voller Höhe und die indirekten Kosten (PC, Mobjects-Lizenz, ...) in anteiliger Höhe.
  3. Eine Anmeldung ist bei geringen Umsätzen nicht erforderlich und für ein Hobby auch nicht erlaubt. Auch bei hohen Umsätzen können AV-Vorträge freiberuflich (ohne Gewerbeanmeldung) betrieben werden. Falls aus dem Hobby mal mehr werden sollte, meldet sich das Finanzamt im Folgejahr automatisch mit Fragen.
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MichaW
Beiträge: 66
Registriert: 16.12.13, 13:25

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von MichaW »

Hallo Beamer,

danke für die ausführliche und präzise Antwort.

Michael
HelmutH
Beiträge: 1
Registriert: 23.11.15, 9:31

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von HelmutH »

Die Antwort "Einnahmen müssen immer versteuert werden" ist nicht ganz korrekt. Einnahmen müssen immer angegeben, aber nicht immer versteuert werden. Es kommt u.a. auf den Veranstalter und den Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr an.
Ist der Veranstalter vom Finanzamt anerkannt, "gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verfolgen", dann gilt der sogenannte "Übungsleiterfreibetrag". So schreibt z.B. die VHS Schleswig-Holstein (http://www.vhs-sh.de/startseite/service ... aefte.html):

Merkblatt für Honorarkräfte

Kursleiter/innen an Volkshochschulen arbeiten als Honorarkräfte. Die Versteuerung des Honorars ist von dem/der Kursleiter/in im Rahmen der Einkommenssteuererklärung selbst vorzunehmen.
Die Kursleiter/innentätigkeit erfolgt als selbstständige freiberufliche Tätigkeit. Sie sind selbstständig tätige Lehrer/innen im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI.

Steuerpflicht: Einkommenssteuer
Nebenberufliche Kursleiter/innen können den „Übungsleiterfreibetrag“ in Höhe von 2.400 € / Jahr bei der Einkommenssteuer geltend machen (§ 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz). Um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich, wenn sie bezogen auf das Kalenderjahr maximal ein Drittel der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten erreicht. Die Ausübung eines Hauptberufs ist nicht erforderlich. Gleichartige Tätigkeiten bei verschiedenen Auftraggebern (z.B. Kurse bei mehreren Trägern) werden zusammengefasst.


Das gilt bei VHS, Kirchlichen Bildungswerken usw. Im Zweifelsfall beim Veranstalter nachfragen, ob er einen entsprechenden Freistellungsbescheid vom Finanzamt hat.

Beste Grüße
Helmut
groove_ncountr
Beiträge: 8
Registriert: 25.09.22, 20:47

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von groove_ncountr »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe nun gerade meine erste Reiseshow gehalten und weitere Termine sind schon fest.
Nun stehe ich vor einer ganz praktischen Frage, die viele hier auch betreffen könnte: Was genau muss ich nun rechtlich tun?

Melde ich mich als Freiberufler an? Darf ich das? (so habe ich beamers Beitrag verstanden)

Oder ist es nötig, ein Gewerbe dafür anzumelden? (Also muss ich dafür zu allen möglichen Ämtern? Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft (zwecks Unfallversicherung), IHK, Gewerbeaufsichtsamt, Amtsgericht (für einen Handelsregistereintrag)...?)

Hier steht was über die Abgrenzung zwischen freien und gewerblichen Berufen:
"Folgende Tätigkeiten zählen in der Regel zu den freien Berufen: ... Künstler: ...Künstlerische Tätigkeiten, deren Arbeitsergebnisse einen praktischen Nützlichkeits- bzw. Gebrauchszweck (z. B. Gebrauchsgraphiker, Modezeichner, Werbefotograf, Redner) haben, sind als selbständige Tätigkeiten anzusehen, wenn sie auf einer eigenschöpferischen Leistung beruhen, das heißt auf Leistungen, in denen sich eine individuelle Anschauungsweise widerspiegelt und wenn die Arbeitsergebnisse eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen."
Quelle: https://www.ihk.de/darmstadt/produktmar ... ng-2538330

Versteht ihr das auch so, dass ein Reiseshow-Redner also Freiberufler sein kann?

Ich habe einen Hauptjob und durch die Shows werde ich wahrscheinlich nicht mehr als 3.000-5.000 Euro im Jahr bekommen.

Wie macht ihr das ganz praktisch? Habt ihr alle ein Kleingewerbe angemeldet? Oder dürft ihr das als Freiberufler machen?

Und wenn Freiberufler, habe ich das dann richtig verstanden: Dafür muss ich mich nur beim Finanzamt anmelden und dann einmal im Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, oder?

Der "Übungsleiterfreibetrag" gilt soweit ich das verstanden habe, bei mir leider auch nicht, weil ich nicht nur bei gemeinnützigen Veranstaltern auftrete (sondern z.B. Outdoorläden).

Zusatzfrage: Wenn ich irgendwo selber als Veranstalter auftrete, dann bin ich sicher kein Freiberufler mehr, oder?

vielen lieben Dank euch für Antworten und
beste Grüße
Simon
mk-will
Beiträge: 165
Registriert: 22.05.15, 13:18

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von mk-will »

Hallo, Simon,

ja, die Fragen sind für jeden Vortragenden interessant und wichtig.

Aber verläßlich (juristisch verläßlich)beantworten kann die nur das Finanzamt, die KSK (Künstlersozialkasse, bzgl Künstlerische Tätigkeit/Freiberufler) oder der Steuerberater (sinnvoll) Deines Vertrauens.
Jede Antwort und Erfahrung, die hier gäußert wird, ist eine Erfahrung dieser Person mit seinen Gegebenheiten (Vorträge, Veranstalter, Einkommenssituation, Finanzamt, Steuerberater etc.) und nicht auf Deine Situation übertragbar.

Und spätestens wenn Du auch Veranstalter bist, ist ein Steuerberater nach meiner Meinung dringend notwendig, um (teure) Fehler zu vermeiden.

Beispiel (IHK):
"Folgende Tätigkeiten zählen in der Regel zu den freien Berufen": das bedeutet, es muß der Einzelfall geprüft werden.
"wenn die Arbeitsergebnisse eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen": der nächste mögliche Knackpunkt

Als Veranstalter wirst Du wohl ein Gewerbe anmelden müssen. Dazu kämen neben der Gewerbeanmeldung noch Berufsgenossenschaft, HaftpflichtVers, IHK und evtl. weiteres hinzu.
Und es stellt sich die Frage, ob und wie sich das mit Deiner normalen Arbeit vereinbaren läßt.

Und als Hobbyist - meine ich - darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen, was aber ein Outdoorladen möglicherweise gerne möchte.
Auch das wäre mit dem Steuerberater vorab zu klären.

Gruß
Stephan
groove_ncountr
Beiträge: 8
Registriert: 25.09.22, 20:47

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von groove_ncountr »

Hallo Stephan,

dankeschön für deine Antwort!

Bei einer Location sagte mir die Besitzerin, dass sie nicht als Veranstalterin auftreten will, aber ich den Vortrag dort gerne halten kann, wenn ich selber Veranstalter bin. Das könnte ich mir prinzipiell schon vorstellen, aber wenn ich dadurch kein Freiberufler mehr sein kann, dann nicht.

Ich habe dich jetzt so verstanden, dass es prinzipiell möglich ist, als Freiberufler Reisevorträge zu halten, richtig? Dass die "Arbeitsergebnisse eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen", wäre ja auf jeden Fall gegeben. Fotos, Design, Kreativität bei der Vortragsgestaltung, Storytelling...

Wie ist es denn bei dir? Oder bei jemand anderem? Seid ihr als Vortragende Freiberufler?

vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Simon
mk-will
Beiträge: 165
Registriert: 22.05.15, 13:18

Re: Vergütung für HDAV-Vortrag

Beitrag von mk-will »

Hallo, Simon,

zum Thema Freiberuflicher kann ich nichts sagen.
Nur soviel: Nach meinem Kenntnisstand ist es möglich, als Freiberufler Reisevorträge zu halten.

Als Veranstalter bist Du evtl. für die korrekte Abrechnung aller Einnahmen (Kartenverkauf, Kasse etc.) verantwortlich.
Wenn Musik in Deinem Vortrag vorkommt, mußt Du Dich evtl. auch um die Gema-Anmeldung/-Abrechnung kümmern.

Wäre alles mit dem eigentlichen "Veranstalter" (der Location) bzw. Deinem Steuerberater genau zu klären, wer was machen darf/muß.

Gruß
Stephan
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